Beantragung Wahlschein/Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 ab 18.02.2025
Ab 18.02.20025 nicht mehr online möglich.
Die vorgezogenen Bundestagswahlen 2025 finden nach der Auflösung des Bundestags am 23.02.2025 statt. Da die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge gegenüber einer planmäßigen Wahl verkürzt war, konnten die Briefwahlunterlagen erst ab 06.02.2025 verschickt werden, da wir in der Gemeindeverwaltung die Stimmzettel erst am 05.02.2025 erhalten haben. Das bedeutet, dass alle Briefwahlanträge innerhalb einer kurzen Frist von zweieinhalb Wochen abgearbeitet und und die Wahlbriefe wieder an die Gemeinde zurückgesendet werden müssen.
Wir bitten Sie daher, von der Möglichkeit der Briefwahl nur dann Gebrauch zu machen, wenn Sie tatsächlich an einem persönlichen Besuch im Wahllokal gehindert sind. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Briefwahlunterlagen sobald wie möglich beantragen und nach Erhalt auch unverzüglich wählen und den Wahlbrief wieder sofort zurücksenden oder noch besser direkt bei uns im Rathaus in den Hausbriefkasten werfen. Die Deutsche Post weist darauf hin, dass die Wahlbriefe spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen sein sollen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Wahlbrief auch rechtzeitig zum Wahlsonntag hier vorliegt! Die Briefwahlunterlagen können bis zum Wahlsonntag (23.2.2025) um 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, der Briefkasten wird noch einmal um 18:00 Uhr geleert, so dass alle rechtzeitig eingeworfenen Wahlbriefe auch rechtzeitig beim zuständigen Wahlvorstand abgeliefert werden können. Zu spät bei der Post oder im Rathaus abgelieferte Wahlbriefe finden keine Berücksichtigung, die rechtzeitige Abgabe der Wahlbriefe liegt in der Verantwortung der Wähler!
Deutsche, die im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche. Auslandsdeutsche stehen nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde, sondern müssen zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Die Bundeswahlleitung informiert Auslandsdeutsche hier und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.