(Pflicht-) Umtausch eines Führerscheins

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.

Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. 

Der Umtausch des Führerscheins ist NICHT über die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn möglich sondern ausschließlich über die Führerscheinstelle des Landratsamtes Dachau.

Nutzen Sie für den Pflichtumtausch Ihres Führerscheins einfach den schriftlichen Antrag (s. Pdf-Datei "Antrag-auf-Führerschein-Umtausch") oder nutzen Sie den Online Service der Führerscheinstelle. Hier bitten wir von einer persönlichen Abgabe oder Abholung bei der Führerscheinstelle abzusehen und stattdessen den Versand per Post zu bevorzugen.

Alle Informationen zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheins finden Sie hier.

Wir bitten Sie, von telefonischen und auch E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand und Eingangsdatum von eingereichten Anträgen abzusehen, damit wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen können. Es ist derzeit aufgrund des Antragsaufkommens auch nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu erteilen. Eine Nachforschung über den Antragseingang kann ebenfalls nicht erfolgen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sollten tatsächlich noch Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen telefonisch oder schriftlich in Verbindung.

Die Führerscheinstelle des Landratsamts Dachau