Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn rüstet noch im Jahr 2024 gut 18 % der Straßenleuchten auf LED-Technik um. Die LED-Leuchten verbrauchen deutlich weniger Strom, zudem wird durch die Umrüstung das Abdimmen der Leuchten in den späten Nachtstunden ermöglicht. Die neue Technik ermöglich eine Reduktion der Lichtemissionen, was der Umwelt zugute kommt, da z.B. die Beeinträchtigung der Aktivitäten von Tieren und Insekten deutlich vermindert wird. Darüber hinaus wird der Stromverbrauch in Zukunft jährlich um ca. 11.000 kWh gesenkt, was einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um ca. 5,7 t jährlich entspricht und die laufenden Kosten der Gemeinde senkt.

Bei der Neuerrichtungen von Straßenbeleuchtungen werden bereits seit Jahren stromsparende LED-Leuchten verbaut. In den Jahren 2022 und 2023 wurden darüber hinaus bereits rund ein Drittel der vorhandene Leuchten auf die LED-Technik umgerüstet. Mit der nun beauftragten Umrüstung sowie der anstehenden Erneuerung und Umbau der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen in Unterumbach sind bis auf wenige technisch bedingte Ausnahmen die rund 380 Straßenleuchten der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn vollständig mit der umweltfreundlichen und energieefizienten Technik ausgestattet.

Die Umrüstung wird sowohl vom Bund als auch vom Freistaat Bayern gefördert. Projektträger für die Bundesförderung ist die „Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH“, bei der die Maßnahme unter dem Förderkennzeichen 67K24386 geführt wird. Die Bundesförderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen dazu unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Die nach der Förderung noch bei der Gemeinde verbleibenden Kosten amortisieren sich über die Einsparung beim Strom voraussichtlich innerhalb von weniger als zwei Jahren.

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