Liebe Hundehalter:innen,

bei der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot unter anderem auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Flächen ein.

Natürlich „muss“ der Hund auch mal, aber Hundekot auf Geh- und Radwegen, Kinderspielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich, besonders für spielende Kinder.

Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger sowie ehrenamtliche Grünanlagenpaten, die den Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen werden auch die Bauhofmitarbeiter tagtäglich konfrontiert.

Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter:innen vermieden werden. Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Geh- und Radwege, öffentliche Wege, Kinderspielplätze und Grünanlagen sowie Vorgärten und Wiesen sind dafür tabu! Sollte ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, liegt es dann nicht - eigentlich selbstverständlich - in der Verantwortung des Hundehalters, die Hinterlassenschaft des eigenen Hundes auch zu entfernen!?

Es ist jedenfalls nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Nehmen Sie doch bitte beim Gassi gehen eine Tüte mit, um damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln und ordnungsgerecht in Ihrer Restmülltonne zu entsorgen. Tragen Sie so mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.

Es sind nur wenige Hundehalter:innen, die sich nicht an die Regeln halten aber diese verunglimpfen leider alle Hundehalter:innen. Bitte helfen Sie mit, diese Wenigen auf ihre Pflichten gegenüber der Allgemeinheit aufmerksam zu machen.

Es bereitet weder Spaziergängern noch den ehrenamtlichen Helfer:innen, die ohne Vergütung Grünflächen pflegen, Spaß, dem Gestank und der optischen Beeinträchtigung durch diese „Haufen“ ausgesetzt zu sein!

Bitte melden Sie uns Personen, welche die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht ordnungsgemäß aufräumen (Tel. 08134/25798-0 oder E-Mail info@pfaffenhofen-glonn.de).

Die Hundehaltungsverordnung und die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (beide Verordnungen finden Sie unten als pdf-Datei) verleihen der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn hier durchaus einen Handlungsspielraum, diesem wichtigen Anliegen entsprechend Nachdruck zu verleihen.

Bitte lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden.

Beachten Sie bitte diese Regeln – Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken!

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