Photovoltaik-/Solaranlagen: Wichtiger Hinweis zur Wartung / Versicherung
Eine Photovoltaik-/Solaranlage besteht aus vielen unterschiedlichen Einzelkomponenten, die alle störungsfrei miteinander funktionieren müssen, damit die Anlage zuverlässig ihre volle Leistung bringt. Insgesamt hängt die Entscheidung für oder gegen einen Wartungsvertrag von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel die Größe der Anlage, den Betriebskosten und den Erfahrungen des Betreibers. Wichtig ist, die Faktoren sorgfältig abzuwägen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Was spricht für eine regelmäßige Anlagenwartung?
Auch wenn in einer Anlage keine beweglichen Teile verbaut sind, die einer hohen betrieblichen Abnutzung ausgesetzt sind: Eine regelmäßige Wartung kann überaus sinnvoll sein. So lässt sich feststellen, ob die Anlage optimal funktioniert und maximale Energieerträge liefert. Darüber hinaus können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und durch Reparatur oder Austausch einzelner Anlagenteile kurzzeitig behoben werden, bevor sie größere Schäden verursachen. Das kann die Lebensdauer der Anlage erheblich verlängern. Zu einer Wartung gehört auch die Überprüfung der elektrischen Verbindungen und Schutzmaßnahmen. So lässt sich sicherstellen, dass die Photovoltaikanlage kein Risiko für Personen oder Gegenstände darstellt.
Zur Aufrechterhaltung der Garantieleistungen fordern einige Hersteller den Abschluss eines Wartungsvertrages. Kommt es zu Problemen an der Anlage und tritt der Garantiefall ein, bleiben oftmals die Garantiebedingungen nur dann bestehen, wenn an der Anlage regelmäßige und belegbare Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.
Wer sollte den Anlagencheck durchführen?
Die Anlagenwartung bzw. Instandhaltung sollte stets von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das über das notwendige Wissen und die notwendige Ausrüstung verfügt. Das betrifft insbesondere die Arbeiten auf dem Dach und an den elektronischen Bauteilen der Anlage.
Was Sie selber erledigen können!
Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten können Sie natürlich auch selber aktiv werden. Haben sich extreme Wetterereignisse angekündigt, können Sie nach Abzug eines Unwetters eine Sichtkontrolle an der Anlage nach offensichtlichen Schäden durchführen. Sie sollten auch regelmäßig die Leistungskennzahlen Ihrer Anlage mit den Vorjahreswerten vergleichen. Sind die Ergebnisse unstimmig, sollte die Ursache ermittelt werden.
Wartungsvertrag ist oftmals Versicherungsbestandteil
Der Versicherungsschutz für eine Photovoltaik-/Solaranlage ist oftmals eng mit einem bestehenden Wartungsvertrag verbunden. Im Klartext heißt das: Schließt ein Anlagenbetreiber mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag ab, dann sind in diesem Vertrag Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien geregelt. Diese sog. Selbstverpflichtungen, auch Obliegenheiten genannt, sollten dem Anlagenbetreiber bekannt sein, denn von deren Erfüllung hängt im Schadenfall die Höhe der Entschädigungsleistung ab.
Obliegenheiten können nicht erzwungen oder eingeklagt werden, aber sie können für den Versicherungsnehmer im Schadenfall nachteilig sein. Bleiben sie vom Versicherungsnehmer unberücksichtigt, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung.
Die Versicherungsbedingungen vorher genau prüfen!
Die vertraglichen Selbstverpflichtungen, die der Versicherungsnehmer vor einem Schadenfall zu erfüllen hat, sind in den geltenden Versicherungsbedingungen beschrieben. Es gibt Versicherer, die als Voraussetzung für den Versicherungsschutz eine regelmäßige Anlagenwartung verlangen. So muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall dem Versicherer nachweisen, dass für die zu versicherte Anlage ein Wartungsvertrag existiert. Das ist durch entsprechende Dokumentation schriftlich (Ergebnisprotokolle der Überprüfungen) zu bestätigen. Wird die Anlagenwartung vernachlässigt oder ist unzureichend, kann dies ein höheres Schadensrisiko darstellen und somit den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Können diese Nachweise im Schadenfall nicht erbracht werden, kann es im Rahmen der Schadenregulierung zu unerwartet bösen Überraschungen kommen. Die Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung kann der Versicherer als fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers erachten und die Entschädigungsleistung reduzieren oder ganz ablehnen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer den Vertrag mit einer Sonderfrist kündigen oder von ihm zurücktreten.