Ist mein Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass noch gültig?
Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub. Oder steht vielleicht eine Geschäftsreise ins Ausland an? Auch um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden benötigen Sie ein gültiges Dokument.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten Sie immer rechtzeitig bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes/Urlaubes zu kontrollieren, ob Ihr Personalausweis, Reisepass und/oder der Kinderreisepass des Kindes noch gültig ist.
Beachten Sie, dass...
- ...Sie zur Beantragung persönlich erscheinen müssen.
- ...die Produktion eines Ausweisdokuments ca. 4-6 Wochen (Reisepässe dauern derzeit bis zu 10 Wochen) dauern kann.
- ...Sie zur Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses immer ein aktuelles und biometrisches Lichtbild und den aktuellen Personalausweis/Reisepass vorlegen müssen.
- ....Sie für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses für Kinder folgendes benötigen:
- die Geburtsurkunde (oder den bereits ausgestellten Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass),
- die Größe und Augenfarbe des Kindes,
- aktuelles und biometrisches Lichtbild,
- die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
(wird Ihnen bei Beantragung ausgehändigt) und - Vorlage der Ausweise/Pässe der Erziehungsberechtigten.
- Alle Ausweisdokumente müssen bei Beantragung bezahlt (bar oder per Lastschrift) werden.
Unter www.auswaertiges-amt.de können Sie sich informieren, mit welchem Dokument Sie in welches Land einreisen können und wie lange diese Dokumente dafür evtl. noch gültig sein müssen. Hierzu dürfen wir keine Auskünfte erteilen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Schneider, 08134/25 79 8 - 10,
Einwohnermeldeamt/Passamt