Bundestag hat den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern,

wir weisen Sie darauf hin, dass wir aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses seit 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausstellen oder verlängern können! (Alle vor dem 01.01.2024 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepässe behalten bis zu deren Ablauf ihre Gültigkeit!)

Seit dem 01.01.2024 kann nur noch ein Personalausweis (Gebühr 22,80 €) oder ein regulärer Reisepass (Gebühr 37,50 €) für Kinder beantragt werden. Diese sind dann für Kinder und Jugendliche (bis zum Alter von 24 Jahren) 6 Jahre gültig. Wir weisen darauf hin, dass es alleine Ihre Entscheidung ist, welches Dokument sie für Ihr Kind beantragen möchten.

Wichtig ist hier zu beachten, dass diese Dokumente nur gültig sind, solange der/die Inhaber/-in des Dokuments klar erkennbar ist. Da sich das Aussehen von Kindern in den ersten Lebensjahren (im Alter von 0-6 Jahren) sehr schnell verändert, kann das Dokument auch schon früher ungültig werden, sofern das Kind nicht mehr einwandfrei erkennbar ist.

Da die Lieferzeiten bei der Bundesdruckerei meist bis zu 4 Wochen oder mehr betragen, planen Sie Ihren Besuch im Passamt bitte rechtzeitig ein!

Bitte beachten Sie, dass Sie auch für die Beantragung der Dokumente für Kinder ein aktuelles und biometrisches Lichtbild, die Augenfarbe und die Größe benötigen!!!

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Schneider, 08134/25 79 8 - 10